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Ryanair verliert: Für deutsche Passagiere gilt deutsches Recht

30.01.2018

Ryanair versucht, durch Klauseln im Beförderungsvertrag unbequeme Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen zu vermeiden. Das Amtsgericht Nürnberg stellt nun in einem wegweisenden Urteil fest, dass die Rechtslage nach deutschem und nicht nach irischem Recht zu beurteilen ist. Flugrecht.de hatte für die Passagiere geklagt.

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