Kinderanimation im Urlaub: Eltern sollten Betreuungsangebote genau unter die Lupe nehmen


06 Jul 2016 [18:42h]


Kinderanimation im Urlaub: Eltern sollten Betreuungsangebote genau unter die Lupe nehmen

Foto: Carstino Delmonte

  • Urlaub.digital

Schon vor der Reisebuchung Informationen einholen
Wiesbaden – Im Urlaub ein paar Stunden ungestört am Strand liegen oder in Ruhe ein Museum besuchen: Damit dies nicht nur ein Traum bleibt, vertrauen viele Eltern ihre Sprösslinge der hoteleigenen Kinderbetreuung an. „Doch wenn etwas passiert, kann es zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, selbst wenn der Vertrag mit einem deutschen Reiseveranstalter geschlossen wurde“, sagt Sascha Nuß, Rechts-Experte einer Reiseversicherung. Er rät, Betreuungsangebote gründlich zu prüfen.

Schon vor der Reisebuchung lohnt ein genauer Blick: Wie ist die Betreuung organisiert? Ist das Programm altersgerecht? Welche Qualifikationen haben die Kinderanimateure? „Wenn der Katalog keine Auskunft gibt, können Eltern beim Reiseveranstalter nachfragen“, so Nuß. Er empfiehlt zudem, auf die Sicherheit der Hotelanlage zu achten: Ein kinderfreundliches Hotel sollte beispielsweise über ein getrenntes Schwimmbecken für kleine Kinder verfügen.

Am Urlaubsort sollten Eltern zu allererst die Betreuungsangebote und die Räumlichkeiten genau in Augenschein nehmen. Freiliegende Steckdosen, ungesicherte Fenster und niedrige Balkongeländer sind im Kinderbereich tabu. Gefahrenbereiche wie stark befahrene Straßen oder Betriebsräume mit giftigen Putzmitteln dürfen für die Kinder nicht zugänglich sein. Außerdem sollte gewährleistet sein, dass die Kinder die Animation nicht unbeobachtet verlassen können.

Ein aufmerksamer Blick der Eltern sollte auch den Betreuern gelten: Wie viele Betreuer kümmern sich um wie viele Kinder? Machen sie einen kompetenten Eindruck? Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann sich einen Nachweis der Qualifikationen zeigen lassen.

Besonders enttäuschend ist, wenn die Kinderbetreuung nicht der Beschreibung im Katalog entspricht. In einem solchen Fall können die Eltern das direkt beim Reiseveranstalter reklamieren und unter Umständen den Reisepreis mindern. Dasselbe gilt für gravierende Mängel, beispielsweise völlig marode Spielgeräte. Mängel sollten fotografiert und bereits vor Ort gemeldet werden.

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