Drohende Flugausfälle bei American Airlines: Das sollten deutsche Passagiere nun beachten


30 Nov 2017 [16:40h]


Drohende Flugausfälle bei American Airlines: Das sollten deutsche Passagiere nun beachten

Drohende Flugausfälle bei American Airlines: Das sollten deutsche Passagiere nun beachten

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Wegen eines Systemfehlers konnten zu viele American Airlines-Piloten während der Weihnachtszeit Urlaub nehmen. Zahlreiche Flüge drohen deshalb auszufallen. Worauf betroffene Fluggäste nun achten müssen, erklärt Dirk Busse. Er ist Fluggastexperte eines Unternehmens für die Durchsetzung von Fluggastrechten.

Berlin – Nach Angaben der Pilotengewerkschaft von American Airlines drohen rund 15.000 Flüge zwischen dem 17. und 31. Dezember dadurch zu entfallen – oder sich zu verspäten. Auch Deutsche könnten davon betroffen sein, denn American Airlines operiert unter anderem in Frankfurt am Main und München, führt aber auch Flüge aus London und Amsterdam durch. Betroffene Passagiere haben unter Umständen Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro, unabhängig vom Ticketpreis, bei Flügen aus oder in die Europäische Union. Dieser Fall tritt ein, wenn die Airline den Passagier weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Flugtermin über den Ausfall des Fluges informiert.

Passagiere sollten daher genau darauf achten, ob und wann sie von American Airlines über eine Streichung ihres Fluges benachrichtigt wurden. Diese Benachrichtigung durch die Airline muss an jeden Passagier einzeln erfolgen. Eine Generalankündigung reicht nicht aus. Zusätzlich muss die Airline jedem betroffenen Passagier eine Alternativbeförderung anbieten oder die volle Auszahlung des Ticketpreises veranlassen.

Flugausfälle- und Verspätungen können zu einer finanziellen Entschädigung von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie des Grundes für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

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