Balearen: Urlauber müssen Zusatzsteuer zahlen – Daten und Fakten


02 Jul 2016 [08:49h]


Balearen: Urlauber müssen Zusatzsteuer zahlen – Daten und Fakten

Balearen: Urlauber müssen Zusatzsteuer zahlen – Daten und Fakten

  • Urlaub.digital

Ab heute müssen Urlauber auf den Balearen tiefer in die Tasche greifen. Die Regierung hat trotz massiver Proteste der touristischen Dienstleister die neue Steuer eingeführt. Dass dadurch weniger Gäste auf die Inseln kommen ist nicht zu befürchten. Bereits in den ersten fünf Monaten kamen etwa drei Millionen ausländische Gäste auf die Inselgruppe und damit fast 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Knapp 40 Prozent der Urlauber kommen aus Deutschland. Es wird nicht erwartet, dass der Trend sich durch die Steuer abschwächt. Hier einige Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema.

Wo genau greift die Steuer?

Neben Mallorca müssen auch Besucher von Menorca, Ibiza und Formentera pro Übernachtung eine Abgabe leisten.

 

Wie hoch ist der Betrag?Die Qualität der Unterkunft ist ausschlaggebend. Je nach Hotelkategorie werden zwischen 25 Cent und zwei Euro pro Nacht erhoben.

 

Wie genau errechnet sich der Betrag?

Im Fünf-Sterne- oder Vier-Sterne-Superior-Hotel fallen zwei Euro pro Nacht in der Hauptsaison an. Darauf kommen noch einmal zehn Prozent Mehrwertsteuer. Im Vier-Sterne- und Drei-Sterne-Superior-Bereich werden 1,50 Euro pro Nacht berechnet. Ebenfalls natürlich plus der Mehrwertsteuer. Bei den  Ein- bis Drei-Sterne-Hotels liegt der Betrag bei einem Euro plus Mehrwertsteuer. Kinder unter 16 Jahren brauchen nichts zu bezahlen. Es wird ansonsten pro Kopf abgerechnet, nicht pro Zimmer.

 

Ein Beispiel für die Berechnung:

Für acht Nächte zahlt eine vierköpfige Familie, also zwei Erwachsene und zwei Kinder wovon eines unter 16 Jahren alt ist in einem Vier-Sterne-Hotel 34,65 Euro.

 

Spielt die Saison eine Rolle?

Ja. In der Nebensaison, die vom 1. November bis 30. April läuft wird für alle Unterkünfte die Hälfte  fällig. Auch wer als Langzeit-Urlauber bleibt braucht nur den halben Preis zu bezahlen. Dies betrifft Gäste ab dem neunten Urlaubstag.

 

Für welche Art der Übernachtung gilt das neue Gesetz?

Grundsätzlich muss zahlen, wer als Hotelgast eincheckt oder in einem Ferienapartment wohnt. Kreuzfahrt-Touristen, die in ihrer Kabine im Hafen wohnen zahlen einen Euro pro Nacht Aufenthalt in der Hauptsaison.

 

Wer kassiert das Geld ein?

Der Betrag wird bei Hotelbuchungen meist bereits auf den Buchungsportalen ausgewiesen und dann zusammen mit der Hotelrechnung beglichen. Pauschalurlauber zahlen über die Rechnung des Reiseveranstalters. Ferienhaus-Mieter zahlen beim Abholen oder der Rückgabe ihres Schlüssels an den Vermieter. Kreuzfahrer werden von der Reederei an der Rezeption oder über die normale Rechnung abkassiert.

 

Zusätzliche Informationen zur Steuer:

Das Tourismusministerium der Balearen hat eine Website freigeschaltet, die über die Touristen-Steuer informiert.

 

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