10 Jahre EU-Verordnung für Reisende mit eingeschränkter Mobilität


27 Jul 2018 [08:00h]


10 Jahre EU-Verordnung für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

10 Jahre EU-Verordnung für Reisende mit eingeschränkter Mobilität

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Deutsche Flughäfen ermöglichen unkompliziertes Reisen und bieten sehr guten PRM-Service

Berlin – Am 26. Juli 2008 ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten. Diese Verordnung soll die Rechte für Reisende mit eingeschränkter Mobilität stärken und das Reisen erleichtern.

Den deutschen Flughäfen sagen von sich, dass ihnen eine unkomplizierte Mobilität von Menschen mit körperlichen, geistigen sowie seelischen Einschränkungen am Herzen liegt. Daher haben in Deutschland alle Verkehrsflughäfen die Verordnung und die damit verbundenen Anforderungen an die Flughafeninfrastruktur und die zu erbringenden Dienstleistungen umgesetzt. Das beinhaltet einen speziell ausgerichteten Betreuungsservice für PRM-Reisende (passengers with reduced mobility) am Flughafen. Dieser Service befindet sich auf hohem Niveau und wird zunehmend von den Reisenden in Anspruch genommen.

Darauf sind die deutschen Flughäfen vorbereitet. Die jüngsten Zahlen aus der jährlichen Umfrage des Flughafenverbandes ADV zum Thema PRM vertiefen das Bild. Mehr als 1,75 Mio. PRM-Reisende nutzten 2017 den auf sie zugeschnittenen Betreuungsservice der deutschen Flughäfen. Das ist ein erneut deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Erkennbar ist außerdem, dass die Zahl der PRM-Reisenden an deutschen Flughäfen im Vergleichszeitraum 2017/2016 doppelt so stark wie die Passagierzahlen insgesamt gestiegen sind: Während die Passagierzahlen in 2017 um 5,27 Prozent auf 235,17 Millionen Passagiere stiegen, übertraf die Entwicklung der PRM-Reisenden diese Steigerung deutlich. Sie betrug 2017 +10,12 Prozent gegenüber 2016.

Das wichtigste Ergebnis dieser Umfrage ist, dass die Reisenden mit dem PRM-Service sehr zufrieden sind: Bei einem Gesamtaufkommen von 1.756.391 PRM-Passagieren gab es im Jahr 2017 lediglich 310 Beschwerden. Dies entspricht einer sehr geringen Quote von 0,018 Prozent Beschwerden/PRM-Flug.

Dazu resümiert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Die Zahlen sprechen für die Leistungsfähigkeit der deutschen Flughäfen. Es freut mich, dass die mobilitätseingeschränkten Gäste mit den PRM-Serviceleistungen der deutschen Flughäfen zufrieden sind. Daran möchten wir festhalten und im Einklang mit den nationalen Behörden und lokalen Behindertenverbänden diesen erstklassigen Service weiter beleben und ausbauen.“

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