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Für kluge Arbeitgeber: Erholungsbeihilfe – das steuerfreie Urlaubsgeld

01.08.2016

Viele Arbeitgeber wollen ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun und zahlen ihnen Urlaubsgeld. Doch davon bleibt oft erschreckend wenig für den Mitarbeiter übrig. Anders die Erholungsbeihilfe: Weder Steuern noch Sozialabgaben werden dafür fällig.

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