Abtretungsverbot bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen unwirksam?
Hamburg – Flugpassagieren, die aufgrund der Gesetzeslage berechtigte Ansprüche aus Verspätungen, Annulierungen oder Überbuchungen herleiten können, will die irische Fluggesellschaft Ryanair mit einem kleinen Trick die Durchsetzung ihrer Forderungen erschweren. In ihren AGB hat sie festgeschrieben, dass solche Ansprüche nicht abgetreten werden können. Das bedeutet, der Kunde soll nicht die Möglichkeit haben seine berechtigte Forderung zum Beispiel an ein Flugrechteportal zu verkaufen, das dann seinerseits rechtlich versiert und fachlich kompetent die Geldforderung bei der Airline eintreibt.
Wenn der Kunde seine Forderungen aber nicht abtreten darf, bleibt ihm nur noch der Weg, selbst oder mithilfe eines Anwalts oder anderem versierten Rechtsbeistand seine Forderungen durchzusetzen. In der Regel muss er dazu aber selbst erstmal seinen Anwalt und Gerichtskosten bezahlen – bei unsicherem Ausgang des Rechtsstreits. Das ist für viele Flugpassagiere zu aufwendig und auch zu riskant. Wenn ein Kunde hingegen seinen Anspruch abtritt, erhält er zwar letztendlich nicht den gesamten ihm zustehenden Betrag von der Airline, allerdings braucht er auch kein Risiko einzugehen oder gar selbst Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen.
Der Versuch der Fluggesellschaft Ryanair, ihren Kunden zu verbieten, ihre Rechtsansprüche bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen abzutreten, könnte nun schon in Kürze gekippt werden.
Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Köln hervor (AZ: 113 C 381/16). Die Richter stellen darin fest, dass ein Abtretungsverbot, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline formuliert ist, wegen „unangemessener Benachteiligung des Fluggastes“ unwirksam sein dürfte. Nach Auffassung des Gerichts steht das Abtretungsverbot dem Sinn und Zweck der Fluggastverordnung und dem Verbraucherschutz entgegen.
EUflight.de, ein Fluggast-Sofort-Entschädiger, hat in mehr als 150 Fällen Ansprüche von Fluggästen gegen Ryanair übernommen und die Kunden ausgezahlt. Geschäftsführer Lars Watermann: „Mit dieser verbraucherunfreundlichen Maßnahme hat Ryanair einmal mehr sein merkwürdiges Verständnis von Kundenservice unter Beweis gestellt.“ Der Begriff „Passagierabfertigung“ habe damit eine neue Bedeutung erhalten; „Wir sind überzeugt, dass wir sämtliche Verfahren zum Ryanair-Abtretungsverbot gewinnen werden.“
Die mittlerweile zur größten europäischen Airline herangewachsene Ryanair war in der Vergangenheit und besonders in den ersten Jahren ihres Wachstums immer wieder damit aufgefallen, dass sie Kunden eine Erstattung ihnen zustehender Ansprüche besonders schwer gemacht hat. Selbst wenn das Unternehmen zweifelsfrei verpflichtet gewesen wäre Kunden zu entschädigen oder Erstattungen vorzunehmen, lies man es auf einen Prozess ankommen und zahlte den Kunden kein Geld aus. Für viele Menschen war der Schritt zu einem Gerichtsverfahren mit Risiko und Kosten zu mühsam, weshalb sie dann eher auch auf Ansprüche verzichtet haben. Für die Airlines – und keineswegs nur für Ryanair – war dieses abschreckende Vorgehen nicht selten von Vorteil.