Der Preiskampf der Fluglinien darf nicht länger auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden
Wiesbaden – Seit Jahren fordert vertschiedene Vertreter von Fluggastrechteportalen, dass es für Flugtickets, ähnlich wie bei Pauschalreisen eine Insolvenzabsicherung geben sollte. „Es ist nicht zu argumentieren, warum Pauschalreisende besser gestellt werden als Passagiere, die ihren Flug selbst buchen.“ meint Ronald Schmid, Unternehmenssprecher des Fluggastrechteportals Fairplane. Die Luftfahrtpleiten der letzten Jahre zeigen, so das Unternehmen, dass hier zwingend gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.
Seit der Air Berlin Pleite herrscht ein erbarmungsloser Preiskampf, die Bereinigung des Marktes bezahlen aber die geschädigten Passagiere und Arbeitnehmer der Fluglinien.
Die Lösung wäre eine Kundengeld Absicherung, wie sie für Pauschalreisen bereits gesetzlich verankert ist. Diese wurde vom Gesetzgeber aber trotz Anraten bislang nicht umgesetzt. „Wenn die Judikative und die Legislative das Recht der Luftfahrtunternehmen auf Vorkasse weiterhin bestehen lassen, muss im Sinne des Verbraucherschutzes eine Absicherung wie im Reisevertragsrecht geschaffen werden“, so der Firmensprecher weiter.
Damit muss sich das Reiseunternehmen, über welches die Reise gebucht wurde, um eine andere Flugverbindung kümmern. Auch etwaige Mehrkosten, die durch eine Umbuchung entstehen, fallen nicht zu Lasten des Buchenden, da diese von der Reisepreissicherung bezahlt werden. Dennoch ist Vorsicht besser als Nachsicht. Der Experte rät: „Informieren Sie sich aber sicherheitshalber, ob Ihr Reiseveranstalter auch dem Gesetz entsprechend vorgeht und lassen Sie sich keine zusätzlichen Kosten aufschwatzen.“