Autofahren in Paris – nichts für schwache Nerven


14 Jun 2016 [13:46h]


Autofahren in Paris – nichts für schwache Nerven

Foto: Carstino Delmonte

  • Urlaub.digital

ADAC empfiehlt öffentliche Verkehrsmittel – Kaum P+R-Plätze
München – Am Donnerstag tritt die deutsche Nationalmannschaft bei der Euro 2016 zum zweiten Vorrundenspiel gegen
Polen erstmals in Paris an. Fußball-Fans, die mit dem Auto in Frankreich unterwegs sind, sollten nach Empfehlung des ADAC möglichst nicht mit eigenen Fahrzeug Richtung Stadion reisen. Sinnvoller und in jedem Fall Nerven schonender ist es, mit dem Zug in die französische Hauptstadt zu reisen. Besonders zu den Stoßzeiten zwischen 7 und 11 Uhr sowie zwischen 16 und 19 Uhr stockt der Verkehr in Paris praktisch immer. Parkplätze sind Mangelware und nicht immer sicher,
auch Park-and-Ride Plätze gibt es nur wenige. Parkhäuser sind hingegen relativ sicher, angesichts von Preisen ab vier Euro je Stunde aber auch teuer.

Unbedingt vermeiden sollten Autofahrer das Pariser Stadtzentrum sowie die Gebiete rund um die Fußballstadien. Hier geht es mit dem Pkw wenn überhaupt nur schrittweise vorwärts, zudem besteht die Gefahr von Beschädigungen des Fahrzeugs durch gewaltbereite Hooligans. Der ADAC rät, das Auto außerhalb Paris abzustellen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Arenen zu fahren. Zusätzliche Staugefahr droht ab Freitag, 5. Juli. Dann verabschiedet sich ganz
Frankreich in die Sommerferien.

Eine weitere Besonderheit der Weltmetropole: Der gesamte Großraum Paris ist von einem gewaltigen Autobahnnetz durchzogen. Dass auf französischen Autobahnen jede Form von Pannenhilfe verboten ist, wissen jedoch nur die wenigsten. Defekte Fahrzeuge werden automatisch in die nächste Werkstatt geschleppt.

Paris führt zum 1. Juli eine Umweltzone ein, deren Bestimmungen auch für ausländische Fahrzeuge gelten. Die Umweltzone umfasst den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique) und betrifft Autos, die vor dem 1. Januar 1997 zugelassen worden sind sowie Motorräder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000. Verstöße werden ab dem 1. September 2016 geahndet.

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